Noch bis zum 16. August können Künstlerinnen und Künstler der aktuellen Musikszene Anträge für Arbeitsvorhaben in der Zeit während und nach der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen beim Stipendienprogramm des Musikfonds einreichen. Das können beispielsweise Recherchearbeiten sein, Konzepte für Musik sowohl im digitalen als auch im öffentlichen Raum, Kompositionsvorhaben ebenso wie Vorhaben zur Weiterentwicklung der individuellen Klangsprache sowie zur Produktion von medialen Inhalten.
Antragsberechtigt sind alle überwiegend freischaffende Komponistinnen und Komponisten, Musikerinnen und Musiker, Klangkünstlerinnen und -künstler sowie Musikperformerinnen und -performer der aktuellen Musikszene, die ihren Hauptwohnsitz spätestens seit dem 11. März 2020 in Deutschland haben. Studierende sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Die Antragstellung für das zeitlich befristete Stipendienprogramm erfolgt ausschließlich online. Informationen dazu finden Sie hier und auf der Webseite des Musikfonds.
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